Schulbesuch im Ausland

Ein Auslandsjahr wirkt nachhaltig auf die Persönlichkeitsentwicklung und ist deshalb ein Gewinn für den weiteren Lebensweg. Die hinzu gewonnenen Fähigkeiten wie Fremdsprachenkenntnisse oder interkulturelle und soziale Kompetenzen sind wichtige Schlüsselqualifikationen für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen unserer Zeit. Informationen gibt es im Internet z.B. beim Dachverband gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen in Deutschland oder auch auf austauschjahr.de. Zu den organisatorischen Bedingungen gibt es ein Merkblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Der Schulleiter kann die Verweildauer in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe auf Antrag für Schüler verkürzen, die im Ausland eine Schule mit einem gleichwertigen Unterricht regelmäßig besucht haben. Wird die Verweildauer um beide Schulhalbjahre oder um das zweite Schulhalbjahr verkürzt, so ist der Schüler ohne Versetzung zum Besuch der Qualifikationsphase berechtigt. Für die weitere Schullaufbahn erforderliche Unterrichtsinhalte aus der Einführungsphase sind ggf. von dem Schüler eigenständig nachzuholen.

Eine Verkürzung des Besuchs der Einführungsphase um die Zeit des Schulbesuchs im Ausland ist nur möglich, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mindestens folgender Fächer nachgewiesen wird:

  • in zwei Fremdsprachen,
  • in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld,
  • in Mathematik,
  • in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder Informatik.

Der Besuch einer Schule im Ausland im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase erfordert keine Verkürzung der Verweildauer, die o.g. fünf Fächer müssen also nicht unbedingt belegt werden. Es muss aber ein Zeugnis für die Auslandsschulzeit mitgebracht werden. Nach Rückkehr aus dem Ausland nimmt der Schüler am Unterricht der Einführungsphase teil. Den versäumten Unterricht muss er nacharbeiten, am Schuljahresende steht eine normale Versetzungsentscheidung. Dabei zählen die Zensuren des Auslandszeugnisses (mit Augenmaß) mit.

Rechtzeitig vor Beginn des Schulbesuchs im Ausland ist dieser der Schule von den Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Er sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler nach seiner Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann.

Was ist zu tun?

Wer die Einführungsphase ganz oder teilweise im Ausland verbringen möchte, der ...

  1. organisiert sich privat oder über eine Austauschorganisation eine Schule und Gasteltern für die Zeit im Ausland,

  2. lässt seine Eltern einen Antrag stellen auf Beurlaubung für den ausländischen Schulbesuch und gibt diesen möglichst frühzeitig bei Herrn Bolze ab,

  3. besorgt sich den "Laufzettel für ein Auslandsjahr" und gibt diesen am Schuljahresende ausgefüllt beim Klassenlehrer ab.

Das Kursangebot für das nächste Schuljahr wird um Ostern herum durch Wahlen ermittelt. Wer nicht schon vor seiner Abreise einen Wahlbogen deponiert hat, setzt sich deshalb bitte rechtzeitig mit Herrn Bolze in Verbindung, lässt sich beraten und wählt online.

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