Leistungsnachweise, Klausuren

Hier erfährst du alles über die Anforderungen.

Die Mitarbeit im Unterricht besteht in mündlichen (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate u.a.) und schriftlichen Beiträgen (kurze Tests von weniger als einer halben Unterrichtsstunde Dauer, Datensammlungen, Protokolle u.a.) sowie in experimentellen, gestalterischen und praktischen Leistungen, die im Unterricht oder als Hausarbeiten erbracht werden. Näheres ist in den Kerncurricula für die einzelnen Fächer geregelt.

Schriftliche Arbeiten (Klausuren) werden von einer Lerngruppe unter Aufsicht angefertigt und bewertet. Jeder Schüler darf an einem Tag nicht mehr als eine Klausur, in einer Woche nicht mehr als drei Klausuren schreiben. Diese Regelung gilt aber nicht für Nachschreibklausuren, hier sind in der Not auch engere Termine möglich.

Wenn bei mehr als der Hälfte der Klausuren in einer Lerngruppe das Ergebnis unter fünf Punkten liegt, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Schulleiters zulässig.

In allen Fächern, außer im Fach Sport, werden Klausuren geschrieben und zwar

  • in Deutsch, in den Fremdsprachen und Mathematik drei oder vier Klausuren,
  • in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren,
  • in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts eine Klausur oder zwei Klausuren,
  • in Sporttheorie eine Klausur.

Eine Klausur in den modernen Fremdsprachen kann durch eine Überprüfung der Teilkompetenz "Sprechen“ ersetzt werden.

Im Fach Politik-Wirtschaft wird eine Klausur durch eine schriftliche Ausarbeitung ersetzt, die die Praktikumserfahrungen des Schülers in einem Kompetenzbereich des Kerncurriculums reflektiert. Näheres regelt das Kerncurriculum für das Fach Politik-Wirtschaft. (Die Leistungen im Unterricht zur Berufs- und Studienwahlvorbereitung werden nicht bewertet.)

Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Die genaue Ausgestaltung dieser Bestimmungen für die einzelnen Fächer finden Sie unter dem Menüpunkt "Unterricht→ Fächer".

Unterrichtsversäumnisse

Besteht Grund zu der Annahme, dass die Gesamtleistung eines Schülers in einem Fach wegen häufiger oder langfristiger Unterrichtsversäumnisse voraussichtlich nicht beurteilt werden kann, so wird der Schulleiter informiert und der Schüler schriftlich auf die mögliche Folge hingewiesen.

Hat ein Schüler aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt, so soll Gelegenheit gegeben werden, nachträglich Leistungen zu erbringen, die eine Beurteilung ermöglichen. Wird eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit versäumt, so muss in der Regel eine Ersatzleistung erbracht werden. Die Fachlehrkraft entscheidet, welche Ersatzleistung zu erbringen ist. In Frage kommen:

  • eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit (das ist der Regelfall),
  • ein Referat mit Diskussion,
  • eine Hausarbeit, die eine selbstständige Leistung erfordert und innerhalb einer von der Fachlehrkraft festzusetzenden Frist anzufertigen ist, oder
  • in Ausnahmefällen, z.B. aus Zeitgründen am Ende eines Schulhalbjahres, ein Kolloquium, das mindestens 20 Minuten dauert. Dies ist aber nur zulässig, wenn in dem Schulhalbjahr mehr als eine Klausur vorgesehen ist.

Liegen für das Versäumnis nachweislich wichtige Gründe vor, entscheidet die Fachlehrkraft, ob von einer Ersatzleistung abgesehen werden kann.

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