Abschlüsse in Fach Latein

Der Erwerb eines Latinums wird auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bescheinigt. Die unten genannten Voraussetzungen können nicht mit ungenügenden Leistungen erfüllt werden.

Das Kleine Latinum hat erworben, wer Latein durchgehend ab Klasse 6 (als zweite Pflichtfremdsprache) betrieben und bei der Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend" erreicht hat.

Das Latinum hat erworben, wer Latein durchgehend ab Klasse 6 betrieben und am Ende der Einführungsphase 05 Punkte erreicht hat.

Das Große Latinum hat erworben, wer Latein durchgehend ab Klasse 6 betrieben hat und entweder

  • in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase teilgenommen und im letzten Schulhalbjahr 05 Punkte erreicht oder
  • als Prüfungsfach mit 20 Punkten in Block II abgeschlossen hat.

Wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nicht vergeben werden kann, erfolgt eine Bescheinigung auf dem Abgangszeugnis oder auf dem Zeugnis der Fachhochschulreife.

Versetzung

Einführungsphase

Auslandsjahr

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