Der Schulvorstand

Schulleiter, Lehrkräfte, Vertreter der Erziehungsberechtigten
und der Schüler gestalten gemeinsam ihre Schule

Mitglieder des Schulvorstands

Der Schulvorstand setzt sich ab dem Schuljahr 2023/24 aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Schüler*innen: Rita Reimer, Amar Zrnic
Stellvertreter*innen: Isabelle Gauger, Volodymyr Ostapuk, Nadiya Sandbrink

Eltern: Herr Moser, Frau Raguse, Frau Steinke, Frau Uphoff
Stellvertreter*innen: Frau Beske, Frau Hanusrichter, Frau Mierau, Herr Schneider

Lehrkräfte: Frau Arent, Herr Dennhardt, Herr Donhuijsen, Frau Krain, Frau Matten, Frau Neddens, Herr Rohde, Herr Schröder (Schulleiter / Vorsitz)

Aufgaben des Schulvorstands

Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand von Verbesserungsmaßnahmen.

Der Schulvorstand entscheidet über
  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters,
  3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation ( NSchG § 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23),
  4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (NSchG § 25 Abs. 1),
  5. die Führung einer Eingangsstufe (NSchG § 6 Abs. 4),
  6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle des Schulleiters (NSchG § 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle des ständigen Vertreters (NSchG § 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (NSchG § 52 Abs. 3 Satz 2),
  7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters und des ständigen Vertreters
  8. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  9. Schulpartnerschaften,
  10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
  11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie
  12. Grundsätze für
    • die Durchführung von Projektwochen,
    • die Werbung und das Sponsoring in der Schule
    • und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3. ("Die Schule überprüft und bewertet jährlich den Erfolg ihrer Arbeit. Sie plant Verbesserungsmaß- nahmen und führt diese nach einer von ihr festgelegten Reihenfolge durch.")
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

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