Klausuren

Jede/r Schüler*in darf an einem Tag nicht mehr als eine Klausur, in einer Kalenderwoche nicht mehr als drei Klausuren schreiben. Bei Nachschreibklausuren sind Ausnahmen zulässig.

Wenn bei mehr als der Hälfte der Klausuren in einer Lerngruppe das Ergebnis unter fünf Punkten liegt, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Schulleiters zulässig.

  • In den Abiturprüfungsfächern werden im 12. Jahrgang jeweils drei Klausuren geschrieben. Im 13. Jahrgang wird jeweils eine Klausur pro Semester geschrieben - und am Ende zusätzlich noch die Abiturklausur.
  • In den übrigen Fächern, auch in Sporttheorie, wird je Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben.
  • In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel kann eine Klausur durch eine fachpraktische Aufgabe, ggf. auch ohne schriftlichen Aufgabenteil ersetzt werden.
  • In den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden die verschiedenen Teilkompetenzen als Teil einer kombinierten Klausuraufgabe überprüft. Die Überprüfung der Teilkompetenz "Sprechen" kann in dem Schulhalbjahr, in dem zwei Klausuren geschrieben werden (voraussichtlich das 2. Semester), an die Stelle einer Klausur treten, nicht jedoch an die Stelle der Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit.
  • Im Seminarfach werden keine Klausuren geschrieben. Stattdessen wird im ersten Schulhalbjahr eine schriftlichen Hausarbeit angefertigt und im zweiten Schulhalbjahr eine Facharbeit.

Die Anzahl der Klausuren richtet sich also nach der individuellen Prüfungsfächer-Wahl der Schülerin oder des Schülers. Wenn in einem 3G-Kurs Schüler*innen sitzen, die in diesem Fach eine schriftliche P4-Abiturprüfung ablegen, und andere, die in diesem Fach keine oder "nur" eine mündliche P5-Prüfung vorhaben, dann schreiben diese beiden Schülergruppen unterschiedlich viele und ggf. unterschiedlich lange Klausuren.

Die Klausuren in Kursen mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen zwei bis vier Unterrichtsstunden, in den übrigen Kursen zwei bis drei Unterrichtsstunden dauern. Im dritten Schulhalbjahr schreibt jede/r Schüler*in in seinen vier schriftlichen Prüfungsfächern (P1 bis P4) eine Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit.

Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Notenpunkt oder zwei Notenpunkten. Als Richtwerte gilt: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich 5 Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich 7 und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite.

Wird eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit versäumt, so muss in der Regel eine Ersatzleistung erbracht werden. Die Fachlehrkraft entscheidet, welche Ersatzleistung zu erbringen ist.

In Frage kommen:

  • eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit (das ist der Regelfall),
  • ein Referat mit Diskussion,
  • eine Hausarbeit, die eine selbstständige Leistung erfordert und innerhalb einer von der Fachlehrkraft festzusetzenden Frist anzufertigen ist, oder
  • in Ausnahmefällen, z.B. aus Zeitgründen am Ende eines Schulhalbjahres, ein Kolloquium, das mindestens 20 Minuten dauert. Dies ist aber nur zulässig, wenn in dem Schulhalbjahr mehr als eine Klausur vorgesehen ist.
Liegen für das Versäumnis nachweislich wichtige Gründe vor, entscheidet die Fachlehrkraft, ob von einer Ersatzleistung abgesehen werden kann.

Seminarfach

Qualifikationsphase

Facharbeit

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